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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Berlin3 > Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 –...
Redaktion

Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen

Berlin, Examensreport, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

Folgende drei unterschiedliche Sachverhalte liefen in der 3. Zivilrecht Examensklausur in NRW / Niedersachsen / Berlin.
3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – NRW
Der W ist Waldarbeiter und hat ein Wohnhaus am Waldrand. Da er nun für lange Zeit in den Winterurlaub möchte, fragt er seinen Freund F, ob dieser aus Gefälligkeit für die Zeit des Winterurlaubes auf das Haus des W aufpasst, da ansonsten eine hohe Einbruchsgefahr am Waldrand herrscht. Daher solle F für die besagte Zeit im Haus des W leben. F sagt seinem Freund W zu. Auf dem Grundstück des W liegt jede Menge Holz. Daher verheizt W in seinem Haus Holz als Brennstoff.
Nun kommt der K zum F und bittet ihm eine gewisse Menge Holz zum Preis von 200 € zu verkaufen. F sagt dem K, dass er nicht Eigentümer ist, sondern lediglich auf das Haus des W aupasst. Aber angesichts des guten Preises wir der W nach seinem Winterurlaub sicherlich seine Einverständnis geben. Daher vertrete er den W nun bei dem Verkauf. F verkauft dem K alsdann Holz im Wert von 200 €. K glaubt insoweit an die kommende Einverständnis des W und nimmt das Holz mit.
Nachdem W wieder da ist, ist er mit dem Geschäft jedoch gar nicht einverstanden, da F nur den Preis für Weichholz abgerechnet habe. Bei dem zwischen F und K vereinbarten Holz handele es sich jedoch um Hartholz, welches 250 € kosten würde. Dies konnte der F nicht wissen, da er nur die Weichholzpreise kenne. Daher verweigert W sein Einverständnis. K möchte indes keine 250 € für das Holz bezahlen. Das Holz hat der K jedoch mittlerweile verheizt.
Zudem ist das Geld, welches der K dem F gegen hatte (vier 50-Euro-Scheine) aus dem Haus des W geklaut worden. Dazu kam es, weil W keinen Tresor hat und der F in der Zeit der Abwesenheit des W, das Geld in einer verschlossenen Schublade im ordnungsgemäß von F verschlossenem Haus gebunkert hatte. Die Diebe sind nicht ermittelbar.
Frage 1: Welche Ansprüche hat W gegen K? Etwaige Gegenansprüche des K sollen berücksichtigt werden. W möchte insbesondere Wissen, ob er die Zahlung von 250 € verlangen kann. Gegen seinen Freund F möchte W nicht vorgehen.
Frage 2: Unterstellt der K haftet dem W. Welche Ansprüche hat er gegen F?
– – – – –
3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – Berlin
Teil I:
E erzählt dem F beiläufig, dass sie eine Yacht kaufen möchte, als sie sich treffen. F trifft sich am Abend mit A in seiner Wohnung, der für den Bootsbauer O arbeitet. A möchte dem O beweisen, was er für ein Verkaufstalent hat und erzählt, sie hätten eine Yacht zum Verkauf, die 60.000 Euro wert ist. Er würde sie für 50.000 Euro verkaufen. Tatsächlich ist die Yacht aber nur 45.000 wert, was A auch weiß. Die beiden werden sich einig. A verkauft im Namen des O und F nimmt im Namen der E an. F erzählt der E dies und diese ist sofort begeistert. Als O davon erfährt, ist er überrascht. A hatte bis dato weder Kundenkontakte noch eine Bevollmächtigung. Die näheren Inhalte des Vertrags kennt er auch nicht. Wenig später erfährt er, dass F überhaupt nicht von E legitimiert worden war und ruft sie deshalb an.
Die E bereut ihren Kauf zwischenzeitlich und möchte die Yacht nun doch nicht mehr. O sagt, entweder E oder F müssten zahlen. F ist empört, als er vom wahren Wert der Yacht erfährt. Zusätzlich sagt er, dass er sich überrumpelt gefühlt hat.
Frage 1:
E und F möchten wissen, ob sie bezahlen müssen und was man machen kann.
Teil II:
O ist zwischenzeitlich noch in den Kauf eines weiteren Schiffes verwickelt. K hat in der Zeitung inseriert, dass er zwei Boote verkaufen möchte. Das eine heißt Robbe und das andere Haifisch. O möchte Haifisch. Aus Unachtsamkeit schreibt er aber auf, dass er die Robbe kaufen wolle. Zu diesem Zweck schickt er den A, der neben ihm steht, mit diesem Schreiben vorbei, wo auch drin steht, dass er – O – den A zur weiteren Abwicklung vorbeischicke. A und K einigen sich. A kauft das Boot Robbe zu 10.000 Euro. Es ist 9.000 Euro wert. Als O den Fehler bemerkt, will er den K sofort anrufen. Dieser ist aber zwischenzeitlich nach München umgezogen. O braucht einige Tage, um die neue Telefonnummer herauszufinden. Nachdem er sie ausfindig gemacht hat, ruft er den K an und erklärt den Fehler. K sagt, er habe Haifisch nicht mehr und besteht auf Zahlung von Robbe. O sagt, er wolle nicht zahlen. Er wolle ihm die Papiere und den Schlüssel zurückgeben. Des Weiteren gibt K an, er hätte am selben Tag, als O das boot kaufte, später dem I absagen müssen, der dafür 11.000 euro geboten hätte.
Frage 2:
O möchte wissen, wie die Rechtslage ist. Muss er den Kaufpreis für die Robbe bezahlen und wenn ja, wie viel?
Frage 3: (ZPO)
K wohnt in Berlin und O zieht zwischenzeitlich nach Frankreich. Sofern K den O auf 10.000 verklagt, kann er dies vor dem LG Berlin tun? (abgedruckt war noch ein Auszug aus dem EG-Vertrag)
– – – – –
3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – Niedersachsen
V und K schließen einen Kaufvertrag über Grundstück. Der Kaufpreis beträgt 500.000 €. Später stellt sich heraus, dass ein Teil des Grundstücks ein separates Flurstück ist, das nicht im Eigentum des V steht, sondern der Gemeinde X gehört. K fordert V auf, ihm das Eigentum am besagten separaten Grundstück zu verschaffen. V meint aber, ordnungsgemäß erfüllt zu haben. K beauftragt ein paar Monate später einen Makler, der das Grundstück dann für K von X erwirbt. Kaufpreis 20.000 € plus Maklerkosten i.H.v. 1000 €. Dementsprechend überweist K dem V anstatt des vereinbarten Kaufpreises nur 479.000, weil er der Meinung ist, dass V nicht ordnungsgemäß erfüllt habe.
V verlangt nun Zahlung der restlichen 21.000€ von K. Zu Recht?

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22.10.2010/0 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: Examensklausuren Berlin 2010, Examensklausuren Niedersachsen 2010, Examensklausuren NRW 2010, Examensreport, Examenstermin Oktober 2010, Jura Examen Oktober 2010, Zivilrecht Examensklausur
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https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-10-22 10:22:522010-10-22 10:22:52Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen
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