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Dr. Christoph Werkmeister

200. Geburtstag von Franz Liszt

Aktuelles

Der Klaviervirtuose und Komponist Franz Liszt würde heute seinen 200. Geburtstag feiern. Nicht zu verwechseln ist diese Persönlichkeit mit dem berühmten Juristen Franz von Liszt. Wie Ihr sicherlich wisst, kann die Kenntnis bedeutender juristischer Persönlichkeiten in der mündlichen Prüfung durchaus einmal zum tragen kommen. Aus diesem Grund solltet Ihr kurz vor der mündlichen Prüfung stets das aktuelle Tagesgeschehen nach bedeutsamen Jahrestagen oder anderen Anregungen für die Prüfungskommission durchforsten, um auf alle abstrusen Fragen zum Thema juristische „Allgemeinbildung“ gefasst zu sein.

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22.10.2011/1 Kommentar/von Dr. Christoph Werkmeister
Schlagworte: Franz von Liszt
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1 Kommentar
  1. DiogenesVS
    DiogenesVS sagte:
    23.10.2011 um 20:52

    Vielleicht ist dies hier der Ort um mal auf einen Irrtum hinzuweisen, dem die meisten Juristen unterliegen. Der Autor des Ausdrucks „die objektivste Behörde der Welt“ in Bezug auf die StA hat seinerzeit genau das Gegenteil behauptet: „Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung, in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, durch das ihm eingeräumte Recht, Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten einzulegen, u.s.w. könnte ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen. Es genügt der Hinweis auf § 147 GVG: ‚Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.'“- Vortrag im Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901, DJZ 1901, S. 179-182 (180)

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