• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Mündliche Prüfung3 > 16 Punkte im Juristischen Staatsexamen – so einfach kann’s...
Tom Stiebert

16 Punkte im Juristischen Staatsexamen – so einfach kann’s gehen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Ein Urteil des OVG Koblenz vom 03.02.2012 (Az. 10 A 11083/11.OVG) zeigt, dass eine Verbesserung von einem knappen ausreichend (4,18 Punkten) in der schriftlichen Prüfung zu 16 Punkten im Aktenvortrag durchaus möglich ist.
Was war passiert? Nach einem Notendurchschnitt von 5,75 Punkten bzw. 6,2 Punkten im Ersten Staatsexamen und 4,18 Punkten in den Aufsichtsarbeiten des zweiten Staatsexamen „erreichte die Klägerin im Aktenvortrag des Wahlfachs Steuerrecht 16 Punkte; ihre Wahlfachprüfung wurde mit 7 Punkten bewertet“.
Auffällig ist dabei der deutliche Ausschlag der Note im Aktenvortrag. Aufhorchen lässt insbesondere die Tatsache, dass der Lebensgefährte der Referendarin am gleichen Tag als Prüfer in einer parallelen Prüfungskommission tätig war und dabei auch Kenntnis vom Sachverhalt des Aktenvortrags bereits vor dem Prüfungstag hatte.
Dies mag zwar ein „gewisses“ Indiz dafür sein, dass die Referendarin bereits im Vorfeld Kenntnis vom Sachverhalt hatte. Ausgeschlossen werden könne aber freilich mit letzter Sicherheit nicht, dass es sich nicht um eine „herausragende Einzelleistung“ handelt. Insofern kann der erforderliche Anscheinsbeweis nicht geführt werden.
Fazit: Die Beziehung mit einem erfahrenen Juristen kann durchaus leistungsfördernd wirken!
 

Print Friendly, PDF & Email
23.02.2012/8 Kommentare/von Tom Stiebert
Schlagworte: 16 Punkte, Aktenvortrag, Jura, Prädikat, sehr gut, Staatsexamen, vollbefriedigend
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-02-23 16:54:272012-02-23 16:54:2716 Punkte im Juristischen Staatsexamen – so einfach kann’s gehen
Das könnte Dich auch interessieren
Examensklausuren müssen kostenlos kopiert werden
Repetitorium: Der Computerbetrug (§ 263a StGB)
Examensrelevante Rechtsprechung im Überblick – Zivilrecht (Oktober 2018 – März 2019) – Teil 1
Zivilrecht I – Dezember 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
Sachverhalt der 1. ÖffRecht Examensklausur – September 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Strafrecht – November 2018 – NRW – 1. Staatsexamen
8 Kommentare
  1. Berlusputin
    Berlusputin sagte:
    23.02.2012 um 17:03

    Da hat sich mal schön jemand hochgeschlafen…Rubi lässt grüßen.

    Antworten
  2. Lustmolch
    Lustmolch sagte:
    23.02.2012 um 17:14

    Man dieses äußerst brisante „Urteil“ auch so auslegen, dass der Verfasser der Nachricht dies als „Kontaktanzeige“ für sich und diejenigen aus seiner Zunft verstanden wissen wollte 🙂

    Antworten
  3. Schlurks
    Schlurks sagte:
    23.02.2012 um 17:40

    Hehe, das hab ich damals auch geschafft beim 1. stex…
    Schriftlich: autsch! nicht so doll…
    Mündlich im Medienrecht (Wahlfach): 16 Punkte
    (Insgesamt mündlich 12.5 Schnitt)
    Endnote sehr solides Befriedigend.
    Wie hab ichs gemacht?
    Habe das lehrbuch des Prüfers komplett vorgelesen, aufgenommen, Stimme um 50 % beschleunigt (mickey-mouse-style), mozart runtergelegt und dann das ganze auf den MP3-player gepackt. und dann 2 wochen lang IMMER gehört. konnte den ganzen quatsch auswendig.

    Antworten
  4. Marius
    Marius sagte:
    23.02.2012 um 17:59

    Als ich gleich zu Beginn das Wort „Klägerin“ las, war mir schon von vorneherein klar, in welche Richtung der Artikel gehen wird…

    Antworten
  5. Dr. Marc Mewes
    Dr. Marc Mewes sagte:
    24.02.2012 um 15:10

    Wieso „der erforderliche Anscheinsbeweis“ ?

    Antworten
  6. DiogenesVS
    DiogenesVS sagte:
    27.02.2012 um 17:55

    Ich finde es interessant, dass die meinsten Kommentare immer zu „nicht-juristischen“ posts abgegeben werden (vgl. Scheidungs-App, Richter-Bärli, etc). Ich reihe mich da gerne ein ;-). Dann sage noch einer, Juristen würden immer nur über Jura sprechen (wollen) und hätten keinen Humor ;-).

    Antworten
  7. Xaerdys
    Xaerdys sagte:
    26.06.2012 um 18:59

    Man sollte eventuell erwähnen, dass die besagte Juristin vorher bereits sehr gut im Steuerrecht war, was als Gegenindiz dienen dürfte. Das Fazit ist ziemlich unangemessen, genauso wie der erste Kommentar

    Antworten
  8. Ringo
    Ringo sagte:
    26.06.2012 um 22:33

    Meines Erachtens hätte sich der Ehemann alias Prüfer als „befangen“ erklären müssen. … Das ist in meinen Augen der einzige Kracher in dieser Geschichte. Alles andere ist nur menschlich!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
  • Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
  • OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien

Aktuelles, Deliktsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

A. Einführung Kritische Äußerungen über Unternehmen und ihre Leistungen gehören in sozialen Medien zum Alltag. Auf Plattformen wie Instagram können negative Erfahrungen eine erhebliche Reichweite erzielen. Für Unternehmer stellt sich […]

Weiterlesen
10.09.2026/0 Kommentare/von Gastautor
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2026-09-10 17:12:532026-09-10 17:12:53OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch eines Restaurantbetreibers bei kritischen Äußerungen in sozialen Medien
Amelie Puehler

Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“

Aktuelles, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Täterschaft, Beihilfe, Hehlerei und Bande – alles klassische Bereiche des strafrechtlichen Examensstoffs, mit denen sich auch der BGH kürzlich wieder beschäftigt hat. Der im Folgenden gutachterlich aufbereitete Beschluss des BGH […]

Weiterlesen
07.09.2026/0 Kommentare/von Amelie Puehler
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Amelie Puehler https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Amelie Puehler2026-09-07 14:05:242026-09-07 14:05:24Der Logistiker ist kein Mittäter – BGH zu „Falscher-Polizisten-Masche“
Alexandra Alumyan

OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Aktuelles, Bereicherungsrecht, BGB AT, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Schuldrecht, Startseite, Verbraucherschutzrecht, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Führt jede fehlerhafte Beschriftung eines Bestellbuttons zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags, selbst wenn dem Käufer die Kostenpflichtigkeit vollkommen bewusst war? Nein, entschied das OLG Braunschweig mit Urteil vom 18.12.2025 (Az.: […]

Weiterlesen
06.08.2026/1 Kommentar/von Alexandra Alumyan
https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2026-08-06 21:11:102026-08-06 21:11:10OLG Braunschweig: Keine Rückforderung trotz fehlerhaften Bestellbuttons

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen